Bittere Trauben

Sinn und Unsinn aktueller Entwicklungen

In diesem Blog geht es einmal um die Herausforderungen unseres Berufsstandes, die Anforderungen der Gesellschaft, aber auch die Bereitschaft der Gesellschaft dies zu honorieren.  Aus verschiedenen Ebenen kommen von der Politik rechtliche Vorgaben, die gar nicht so einfach zu erfüllen sind, bzw. deren Zweck sich nicht ganz erschließt. Oft genug stecken ehrbare Ziele dahinter, die sich dann vermutlich ins Gegenteil verkehren werden. Ich muss hier verschiedene Punkte ansprechen und will versuchen, diese auch aus meiner Sicht verständlich zu erklären.

In Baden- Württemberg gibt es seit 2021 das Biodiversitätsstärkungsgesetz. Dass das gekommen ist, haben wir den Initiatoren von "Rettet die Biene" zu verdanken. Diese haben in einem Volksbegehren erreicht, dass sich der Landtag mit diesem Gesetz befassen musste. Hätte der Landtag keinen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, so wäre der Vorschlag von den Initiatoren zum Gesetz geworden. Das neue Gesetz ist zum 1.1.2022 in Kraft getreten.

Rettet die Biene ist ein Slogan, der bei keinem auf Unverständnis stösst. Hier stimmt jeder gerne zu. Einstein soll einmal gesagt haben, dass ohne Bienen die Welt innerhalb von vier Jahren verhungert. Vielleicht hatte er Recht. Eine Bundesministerin der Landwirtschaft betonte die Bedeutung der Biene für den Getreideanbau. Sie hätte mal besser in der Schule aufgepasst. Ohne Bauern, Gärtner oder Landwirtschaft geht es wahrscheinlich noch schneller.

Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass in sensiblen Gebieten, wie z. B. den Natura 2000 Gebieten mit Ihren Vogelschutzgebieten oder den sogenannten FFH- Gebieten ( Flora- Fauna- Habitat), Naturschutzgebieten und anderen Schutzgebieten der Pflanzenschutz komplett verboten worden wäre. Als Winzer oder Landwirt im Stromberg hätte das das Aus bedeutet, denn der Stromberg liegt nahezu komplett im FFH Gebiet. Und das hat noch um die Jahrtausendwende eine schwarze Regierung in die Wege geleitet. Jeglicher Pflanzenschutz wäre verboten gewesen, auch der ökologische oder sogar der biologische. Und Reben brauchen Pflanzenschutz. Selbst mit pilzwiderstandsfähigen Reben kommt man um zwei bis drei Behandlungen nicht umhin.

Glücklicherweise konnte diese Totalverbot abgewendet werden. Wir als Weingut haben dadurch eine Fläche verloren. Diese Parzelle liegt in einem Naturschutzgebiet. Eine Ausnahmegenehmigung haben wir nicht bekommen. Zum einen, weil die Behörden sagen, es sein wirtschaftlich nicht relevant. Zum anderen, weil in diesem Naturschutzgebiet nicht der Erhalt des Weinbaus, bzw des Terrassenweinbaus erwähnt ist. Ganz im Gegensatz zu vielen Hektar entlang der Flusstäler Württembergs, wo noch fast wie vorher weiterbewirtschaftet werden darf. 

Um es zu verdeutlichen: Der Landwirt darf zwar seine Fläche behalten, er darf nur nix mehr anbauen. Nein, so kann man das nicht sagen. Anbauen darf er. Nur auf Ertrag darf er nicht hoffen. Kaufen will es keiner, also wird es wertlos - außer bei der Grundsteuer.

Die Parzelle, die wir verloren haben, haben wir im Rahmen eines Vorkaufsrechtes an das Land Baden- Württemberg abtreten müssen. Das Land will solche Flächen eigentlich nicht haben, denn davon geht ja auch eine Sicherungspflicht aus. Das heißt z.B. dass keine Gefahr von diesem Grundstück ausgehen darf und ggf durch Mauersteine Personen gefährdet werden dürfen. Vermögen und Bau heißt das Amt, das die Liegenschaften verwaltet. Obs gekauft wird entscheidet aber alleine der Naturschutz. Im Nachhinein bin ich froh drum, dass ich es nicht mehr habe. Den Weinberg habe ich noch im Auftrag des Landes gerodet. Das war meine letzte Tätigkeit auf dieser Fläche. Nun wird diese gegen Bezahlung gepflegt. Der Bürger und Steuerzahler will sich das so leisten. Seither konnte noch ein Winzer davon sein Einkommen generieren, aber das ist nicht gewünscht. Bei drohender Nahrungsmittelknappheit nimmt man lieber Flächen aus der Produktion. Ich wage es zu bezweifeln, dass die Biodiversität auf dieser Fläche zunehmen wird. Und die Gefahr ist noch nicht gebannt....

Kaum hat man sich mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz von Baden- Württemberg arrangiert, wird in Brüssel seitens der EU- Kommission diskutiert, wie man den Pflanzenschutz reduzieren kann. Prinzipiell ja eine gute Sache, die aber doch wieder ein paar Haken hat.
Zum einen ist nicht genau geklärt, was eigentlich reduziert werden soll: Der Wirkstoff, oder die Menge oder der Einsatz? Oder die Flächen? Der unterschwellige Ton dabei stört am meisten: Dass man als Landwirt immer zuviel und zu gefährliche Mittel ausbringt. Meistens sogar noch aus Langeweile. Seltsam dass wir an staatlichen Stellen ausgebildet wurden und dieses regelmäßig durch Sachkundenachweise bestätigen müssen. So ist das auch eine Möglichkeit zu sagen, dass der Staat seinen eigenen Institutionen nicht mehr traut. Und da Pflanzenschutz immer auch Geld kostet, überlegt es sich der Landwirt mehr als einmal, ob die Behandlung sinnvoll und notwendig ist oder nicht. Man spricht von generell Pestiziden und unterscheidet nicht den Anwendungszweck.
Aber Landwirtschaft ist einfach mit einem Bleistift in der Hand und hunderte Kilometer weg von der Realität. (Hat mal ein Politiker gesagt)

So wie es derzeit aussieht soll in besonders sensiblen Gebieten kein Pflanzenschutz mehr stattfinden dürfen. Also musste Deutschland seine sensiblen Gebiete nach Brüssel melden. Gründlich, wie wir Deutschen nun mal sind, haben wir gleich jedes bestehendes Schutzgebiet nach Brüssel gemeldet. Darunter nicht nur Naturschutzgebiete, sondern auch relativ banale Gebiete, wie Landschaftsschutzgebiete. Nun, man kann diese Gebiete alle als schutzwürdig einstufen. Es muss einem aber auch klar sein, dass man so etwa 25 bis 30% aus der landwirtschaftlichen Produktion nimmt. Wenn man mal die Welt als Ganzes betrachtet und man sieht, woher Getreide kommt, wenn ein Krieg den Anbau nicht verhindert, und wo es hinmuss weil dort keines wächst, so ist es einigermaßen absurd, so vorzugehen. Natürlich sind wir Westeuropäer in einer einigermaßen glücklichen Situation, denn bei uns gibt es ja genügend Geld. Geld, mit dem man ärmeren Staaten dieser Erde das Essen wegkaufen kann. Wenn Die genug Hunger haben und die Not nicht mehr zu ertragen ist, machen die sich auf den Weg zu uns. Das ist vorausschauende Politik. Darum verhandelt auch die EU mit Argentinien und Brasilien, dass die für uns künftig noch mehr Lebensmittel anbauen sollen. Zumindest Brasilien hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die für unsere Ideen brennen und gerne Platz für Getreide und Fleisch machen.  Und zwar zu deren Standards im Pflanzenschutz, mit den dort zugelassen Wirkstoffen und Arbeitsbedingungen.  Und wenn man beispielsweise eine Himbeere in Deutschland als Pflanzenschutzmittel zulassen wollte, so würde das aufgrund der Inhaltsstoffe, oder muss ich sagen natürlicher Giftstoffe, der Himbeere nicht möglich werden. So geht Nachhaltigkeit in Europa. 

Ein Auto von außerhalb der EU in die EU mit Straßenzulassung zu verkaufen ist an unsere Anforderungen geknüpft. Bei Lebensmitteln ist es drastisch gesagt, scheißegal, solange es nicht gesundheitsgefährlich ist. Da sind die Standards die wir von unseren Bauern verlangen irrelevant. Gesetzesvorlagen die das ändern, gibt es seit vielen Jahren, werden aber nicht verabschiedet. Na dann: Mahlzeit!

Doch zurück zum Pflanzenschutz: Der soll also in möglichst vielen dieser Gebiete verboten werden. Auch hier war vorgesehen, das auf chemischen, ökologischen und biologischen Pflanzenschutz auszuweiten. Dann wäre nicht einmal mehr Backpulver als Behandlungsmittel zugelassen. Geplant ist das Gesetz bis 2030 umzusetzen. Hinter vorgehaltener Hand hört man aber, dass wohl ein so umfangreiches Verbot nicht durchzusetzen ist. Möglicherweise beschränkt sich das Totalverbot auf die Naturschutzgebiete. Die FFH Gebiete, also da wo wir unser Weingut haben, aber viele andere Winzer, Obstbauern, Gärtner und Landwirte ihren Betrieb, dürften evtl. mit biologischer Bewirtschaftung weitermachen. Vielleicht sind die Mittel umweltverträglicher, nicht zuletzt, weil sie einer kürzere Wirkdauer haben. Dafür muss dann aber öfters behandelt werden. Die CO2 Bilanz ist deutlich schlechter, auch die viel häufigeren Überfahrten führen zu Verdichtungen, Erosion und natürlich auch höheren Kosten. Wussten Sie dass Bio- Äpfel bis zu 20x im Jahr gespritzt werden? Dass sich dabei der Biomarkt derzeit bei der Inflation rückläufig entwickelt, interessiert wenn überhaupt den Bürger, aber nicht den Verbraucher, der er eben auch in persona ist.

Wo ist nun die Planungssicherheit für landwirtschaftliche Unternehmen wie mich? Mit unseren Weinbergen haben wir Dauerkulturen, die mindestens 30 Jahre genutzt werden. Eine neue Sortenwahl will also wohlüberlegt werden. Andererseits gibt es derzeit keine Planungssicherheit und ein Hektar Neuanlage eines Weinbergs kostet derzeit etwa 50.000 bis 60.000€. Ganz Schützingen hat 24 ha, wir bewirtschaften davon den überwiegenden Teil. Da unter derzeitigen Vorzeichen noch nicht einmal der Anbau von pilzwiderstandsfähigen Reben politisch möglich scheint, müssen wir wohl noch etwas zuwarten und den Status Quo halten. Dann ist das, was vor vielen Hundert Jahren die Klöster erst an Leben und bescheidenem Wohlstand hier auf dem Land ermöglicht haben, hinfällig und vorbei. Lieber restauriert man Klöster und betet die Asche an, als dass man das Feuer weiterträgt. Wir verwalten unsere Werte, bis sie weg sind.

Aber hier investieren, wenn vielleicht morgen Einer sagt: Vielen Dank! Machen Sie was anders! Als kleiner Familienbetrieb mal eine halbe Million in den Sand setzen? Nicht zu vergessen, die 10% der arbeitenden Bevölkerung die mit, von oder durch die Landwirtschaft zu Lohn und Brot kommen.

Millionen von uns waren bei der Wahl und haben die Verantwortlichen gewählt. Das nennt man Demokratie. Und Millionen können sich nicht irren...

Zurück nach Baden- Württemberg. Deutschland, nicht die Landwirtschaft, hat es nicht fertiggebracht eine entsprechende Richtlinie der EU zum Wasserschutz umzusetzen. Es geht im Folgenden um die Düngeverordnung.

Als wichtigste Parameter geht es dabei um die Nährstoffe Stickstoff als Nitrat im Grundwasser und um Phosphat im Oberflächenwasser, also Bäche, Flüsse, Seen usw.

Sämtliche EU Staaten mussten die Messergebnisse ihrer Wasseruntersucheungen an die EU melden. wir sprachen bereits über die deutsche Korrektheit, weshalb man hier nicht die Durchschnittswerte, sondern die Maximalwerte nach Brüssel meldete. Solche Werte können aus bestimmten Messstellen kommen, kommen aber auch aus Messtellen, auf denen z.B. ein Stall oder eine Auslauffläche einer Kuhherde ist. Da sind dann die Werte erhöht, das entspricht aber nicht den Verhältnissen, die für ein Gebiet repräsentativ sind.

Jedenfalls wurde dann gegen Deutschland ein Verfahren eingeleitet, weil die von der EU vorgegebenen Werte nicht eigehalten wurden und weil vor allem keine Gegenmaßnahmen bestimmt wurden. Kurz vor Ablauf der Frist wurde dann wieder mal eine neue Düngeverordnung erlassen. Dazu gibt es noch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, aus die ich später zu sprechen komme.

Nach der neuen Düngeverordnung gibt es nun verschiedene Gebiete. Es gibt die sogenannten Roten Gebiete. Das sind Gebiete, in denen zuviel Nitrat im Grundwasser gemessen wurde. In Gebieten, in denen der Gemüsebau sehr verbreitet ist, können diese Einstufungen vorgenommen worden sein. Golfplätze haben auch enorme Düngergaben, aber hier bin ich über deren Einstufung überfragt. Ebenso ist z.B. die Insel Sylt als rotes Gebiet kartiert, obwohl es dort weder zuviel Viehhaltung oder Landwirtschaft gibt. Manchmal sind es also natürliche Voraussetzungen, aber das weiß der Richtwert ja nicht.

Um von den hohen Nitratbelastungen runterzukommen, darf man hier künftig die Pflanzen, die man anbaut, nur noch mit 20% weniger als dem eigentlichen Bedarf düngen. Die Qualität der Nahrungsmittel, oder vielleicht auch nur zwangsweise Tierfutters, ist dabei nebensächlich, denn es geht ja ums Grundwasser. Ohne Nahrung kann man 40 Tage überleben, ohne Wasser nur vier. Schöne Aussichten.

Bei Phosphat ist es ähnlich. Man nennt diese Gebiete "eutrophierte Gebiete" oder auch gelbe Gebiete und hier ist dann zuviel Phosphat im Oberflächenwasser. Hier kann ich auch etwas besser mitreden, denn unser Ort Schützingen liegt an dem kleinen Bächlein Metter. Letzteres ist also der Oberflächenwasserkörper, mitsamt seinen Zuläufen von der Quelle bis zur Mündung in den nächsten Fluss, die Enz in Bietigheim Bissingen. Die Metter entspringt also ein paar Kilometer weiter weg von Schützingen in Diefenbach. Diefenbach und Zaisersweiher sind zusammen mit Schützingen an eine gemeinsame Kläranlage angeschlossen. Diese befindet sich in Schützingen. Das geklärte Abwasser von diesen drei Ortschaften wird also in die Metter geleitet. Die Metter fließt weiter durch Gündelbach, noch weiter nach Horrheim, wo in der Ortsmitte durch die LUBW, also die landeseigene Untersuchungsanstalt z.B. Wasserproben entnommen werden. Dem Messergebnis der LUBW zufolge ist der erforderliche Zustand des "Guten ökologischen Zustands" an dieser Messstelle gegeben. Auf gut Deutsch ist die Wasserprobe in Ordnung und ca 3000 Menschen, Landwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und Obstbau haben keine gravierend negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität und die mit diesem Wasser in Verbindung stehenden Lebewesen.

Nach Horrheim fließt die Metter weiter nach Sersheim, Groß- bzw- Kleinsachsenheim, schließlich nach Metterzimmern und dann nach Bietigheim, wo sie in die Enz mündet. Horrheim ist die erste und einzige Messstelle seit Metterursprung. Die nächste Kläranlage für die nachfolgenden Ortschaften nach Schützingen ist zentral in Bietigheim-Bissingen. Da gibt es natürlich weitere Messtellen und vielen dieser Messstellen ist gemein, dass je näher diese am Neckar sind, desto schlechter sind die zur Einstufung erforderlichen Werte. Ob das an der zunehmenden Bevölkerung entlang des Neckars liegt, dem Verkehr, der zunehmenden Industrie? Alles Spekulation.

Nun kommen wir auf die allgemeine Verwaltungsvorschrift zurück. Hinter der versteckt sich das Umweltwinisterium BW, damals noch Hr. Untersteller. Diese Bundesvorschrift besagt, dass ein Gebiet eines Oberflächenwasserkörpers entweder ganz oder teilweise als eutrophiertes Gebiet eigestuft werden kann, wenn auch nur eine Messstelle die Grenzwerte nicht erfüllt. Also hat der Herr Untersteller gleich das ganze Gebiet der Metter als überversorgt kartiert. Obwohl nachweislich in Horrheim bachaufwärts die Welt in Ordnung war.

Das bedeutet, dass im Falle eines Bedarfs an Phosphat zur Pflanzenernährung nur noch 20% weniger als notwendig gegeben werden dürfen. Also weniger als die Pflanze für ein ordentliches Wachstum benötigt. Von diesen kümmerlichen Pflanzen sollen wir uns ernähren oder falls nicht, dann unsere Tiere. Aber das ist ja auch nicht gewollt. Und auch eine andere Geschichte.

Nochmal zurück zum Phosphat. In Horrheim ist die Welt in Ordnung, das Gewässer ist in einem guten ökologischen Zustand. Allerdings sagt die Verordnung, dass wenn über 20% des gemessenen Phosphats aus der Landwirtschaft kommen, auch die Beschränkungen greifen. Nun ist es aber so, dass man einer Wasserprobe nicht ansieht, woher das Phosphat herkommt. Kommt es von den Wassenthärtern von Wasch- und Reinigungsmitteln? Kommt es vom Abwasser aus der Kläranlage, also direkt von den Menschen? Kommt es von den letzten 7 Bauern mit Tierhaltung? Kommt es von der übrigen Landwirtschaft? Phosphat im Boden als Nährstoff verlagert sich zwischen 5 bis 10 cm im Jahr, weil er sich sehr stark an die Bodenteilchen bindet. Woher das Phosphat nun genau kommt kann keiner sagen.  Angeblich kommen 22 %, also 2 Prozentpunkte mehr als erlaubt, aus der Landwirtschaft. Das ist aber nicht nachgewiesen, das erfolgt alleine aufgrund von Berechnungen, deutlicher gesagt Vermutungen!

Vor kurzen habe ich mit einem Leiter einer Kläranlage gesprochen. Dort werden regelmäßig Wasserproben entnommen und auf andere Rückstände untersucht. So z.B. Schmerzmittel wie Diclofenac, Ibuprofen, aber auch Wirkstoffe aus anderen Medikamenten, Antibiotika oder der hormonellen Verhütung. Diese Stoffe haben in wesentlich geringerem Vorkommen viel drastischere Auswirkungen auf Lebewesen im Wasser und werden in keiner Kläranlage abgebaut. 

Vielleicht werden hier keine Einschränkungen verlangt, weil es zuviele trifft? Der Bauer ist schuld ist einfacher. Wir werden sehen, ob eine Verbesserung eintreten kann. Oder ob man die Grenzwerte weiter nach unten treibt, wie beim Cholesterin.