Kunden- /Weihnachtsgeschenke

Tipps für Unternehmer

Gerne genutzt und ein geschmackvolles Geschenk, das ankommt, sind unsere Wein- Geschenke von Zaiß.

So sagt man Danke zu Geschäftspartnern, mit denen man auf ein erfolgreiches Jahr zurückblickt. Und natürlich auf ein Weiteres hofft.

Doch auch für Mitarbeiter, die durch Ihren Einsatz dazu beigetragen haben, kommt eine Wertschätzung überdurchschnittlich und nachhaltig gut an.

So ist dieser Invest in Geschäftsbeziehungen und Ihr Ansehen für künftige Erfolge bestens getätigt.

Wie Sie das noch viel mehr zu Ihrem eigenen Vorteil Nutzen können, erfahren Sie nun hier:

Kundengeschenke Weihnachtsgeschenke Zaiß

Steuerliche Betrachtung - so machen Sie Betriebsausgaben geltend

Für Kunden und Geschäftspartner gilt, dass 35€ je Kunde und Jahr einmalig steuerlich geltend gemacht werden können. Für Kleinunternehmer, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, gilt der Brutto- Betrag. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen der Netto- Betrag.

Wollen Sie besondere Kunden höher beschenken, so erstellen wir Ihnen für diesen Fall eine separate Rechnung. Dieser Betrag ist dann in aller Regel steuerpflichtig!
Sollte alles auf einer Rechnung stehen, kann der gesamte Beleg, auch nur wegen eines höher ausgefallenen Geschenkes, voll steuerpflichtig werden!

Um sicherzugehen sollten Sie eine Liste anfertigen, welcher Kunde/ Geschäftspartner mit welchen Aufmerksamkeiten und in welcher Höhe bedacht worden ist. Empfehlenswert ist gleich zu Beginn die Buchung aller Zuwendungen, Aufmerksamkeiten und Geschenke auf ein separates Konto.
 

Für 2017 sollte es Änderungen geben, diese wurden aber auf Eis gelegt und es gilt weiter die steuerliche Behandlung wie in den Vorjahren.

Für Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit, steuerfreie Sachbezüge zu gewähren. Und zwar im Wert von bis zu insgesamt 44€ je Monat und Mitarbeiter!
Das sind 44€ Weihnachtsgeschenk, die voll und ohne Abzüge mit bester Wertschätzung ankommen!

Hier ist zu betonen, dass es ausschließlich Sachzuwendungen sein müssen und kein Bargeld!
Ein Gutschein für z.B. Wein, kann diese Anforderungen erfüllen. Aber nur dann, wenn selbst Restbeträge nicht als Bargeld ausgegeben werden können. Und es müssen Gutscheine von Dritten sein und nicht vom eigenen Unternehmen. Ansonsten wird Steuer/ Lohnsteuer fällig. 

So ein Gutschein ist immer dann von Vorteil, wenn man den genauen Geschmack des Beschenkten nicht kennt. Auch das können wir Ihnen bereitstellen!

Zu ganz besonderen persönlichen Anlässen des Mitarbeiters, wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage und Geburten oder bestandene Prüfungen sind einmalige Geschenke bis zu 60€ brutto steuerfrei möglich. 

Insgesamt sind solche Aufmerksamkeiten mehrmals im Jahr möglich, doch nur einmal im Monat. Wichtig ist der persönliche Anlass. Am besten Sie nennen diesen Grund in Ihren Aufzeichnungen.

Die Freigrenzen der monatlichen Sachbezüge und der Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Anlässen lassen sich kombinieren!

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Fragen Sie ggf. Ihren Steuerberater!

Weingut Zaiß

Für begeisterte Kunden und motivierte Mitarbeiter

Ein geschmackvolles Geschenk, das ankommt, zeigt Ihre Wertschätzung und rückt Sie ins richtige Licht.

Wenn der richtige Wein gefunden ist, benötigen wir lediglich Ihre Glückwunsch- oder Grußkarten und die Adressaufkleber für die Postpakete. 

Verpacken, fertigmachen für den Versand und Übergabe an DHL übernehmen wir für Sie.

Wenn Sie einen Wunschtermin vorgeben, setzen wir diesen um.

Wir haben in unserem Shop einige Angebote für Sie.
Sie finden diese  für die persönliche Übergabe, als auch für den Versand.


Stellen Sie sich Ihr individuelles Präsent zusammen. Aus unserem Weinsortiment und unserem Präsentkartons.

Bei der Weinauswahl bin ich gerne behilflich.

Sprechen Sie mich an!